OR 398 Abs. 2 Thema Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob der als unabhängiger Versicherungsvermittler eingetragene und mit der Verwaltung sowie Betreuung des Versicherungsportfolios seiner Kunden B. betraute Broker A., für seine Empfehlung, das Freizügigkeitsguthaben der unseriösen Freizügigkeitseinrichtung D. zu überweisen, nach deren Konkurs hafte. Sachverhalt Der Überweisung des Freizügigkeitsguthabens lag offenbar das Geschäftsmodell der […]
Versicherungsbroker-Haftung für Empfehlung einer unseriösen Freizügigkeitsstiftung
