Der gesetzlich vorgeschriebene freie Halbtag kann für Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstler neu am Nachmittag im Zeitfenster zwischen 12 Uhr und 22 Uhr anstatt wie bisher bis spätestens 20 Uhr gewährt werden. […]
Ruhezeiten im Berufstheater: Flexiblere Rahmenbedingungen
