Relative Marktmacht im Gesundheitswesen Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 16.08.2022 eine neue Untersuchung eröffnet: Ein bestimmtes Pharmaunternehmen soll einer schweizerischen Pharmagrosshändlerin mutmasslich den Bezug von Produkten zu den günstigeren Konditionen im Ausland verweigert haben. Falls bei diesem Pharmaunternehmen eine relative Marktmacht festgestellt werden kann, könnte die Verweigerung gegen das Kartellgesetz verstossen. Die Eckdaten […]
WEKO eröffnet Untersuchung gegen ein bestimmtes Pharmaunternehmen
