LAWINFO

Admassierung

QR Code

Fazit

Rechtsgebiet:
Admassierung
Stichworte:
Admassierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Aussonderung zielt auf die Finalisierung der verwertbaren Aktivmasse.

Kann im Vorverfahren die Berechtigung des Dritten am Massagegenstand zum Vorneherein als bewiesen betrachtet werden oder liegt die sofortige Herausgabe des angesprochenen Gegenstandes im offenbaren Interesse der Masse oder wird vom Drittansprecher eine angemessene Kaution geleistet, gibt die Konkursverwaltung den Massagegenstand dem Drittansprecher heraus.

Eine Ablehnung der Aussonderung verlangt von der Konkursverwaltung eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken sowie mit dem Kosten- / Nutzenverhältnis. Scheut die Konkursverwaltung einen möglichen Aussonderungsprozess (aus verschiedenen Gründen), kann sie – Zustimmung der Gläubigergesamtheit – den Aussonderungsanspruch den einzelnen Gläubigern zur Selbstverfolgung überlassen.

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.