Eine Admassierung setzt grundsätzlich sachverhaltlich, rechtlich und praktisch voraus:
- Kein Gewahrsam des Gemeinschuldners
- Grundsatz
- Ausschliesslicher Gewahrsam des Gemeinschuldners bei Konkurseröffnung
- Ausnahme
- Ein offensichtlich zu Recht bestandener Drittanspruch
- BGE 104 III 23
- Grundsatz
- Vermögenswert im Gewahrsam eines Dritten
- Anspruchsberechtigung des Gemeinschuldners am Vermögenswert
- Anhaltspunkte für eine bessere Berechtigung des Konkursiten als der Drittgewahrsams-Inhaber
- Vervollständigungsziel der Konkursmasse
Literatur
- BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 1 ff. zu SchKG 242
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 3
Judikatur
- BGE 104 III 23
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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