Eine effiziente Organisation eines multinationalen Konzerns lässt sich oft nur herstellen, indem beispielsweise Geschäftseinheiten für bestimmte geographische Regionen verantwortlich sind (bspw. Europa, Middle East, Africa; EMEA). Aus rechtlichen Gründen ist i.d.R. die Gründung einer Tochtergesellschaft in jedem der Länder erforderlich, in welchen der Konzern tätig ist.
Damit die Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft bspw. in der Schweiz von einem Manager in einer Tochtergesellschaft in einem anderen Land geführt werden können, sind Vereinbarungen (Service Level Agreements) zwischen den Tochtergesellschaften und dem Mutterhaus erforderlich, welche die Reportingstrukturen im Konzern regeln.
Die Arbeitnehmer bspw. in der Schweiz erhalten die Weisung, an einen Vorgesetzten bspw. in Deutschland zu berichten. Der Vorgesetzte in Deutschland hat gegenüber den Arbeitnehmern in der Schweiz Weisungsbefugnis. Grundlage für diese Befugnisse bildet eine Vereinbarung zwischen den Konzerngesellschaften.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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