Die Anstellungsverhältnisse von Beamten und Angestellten von öffentlichen Diensten (insbes. Bund, Kantone, Gemeinden) sind in der Regel dem öffentlich-rechtlichen Personalrecht unterstellt.
Auf öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse sind die entsprechenden Personalgesetze des jeweiligen Gemeinwesens anwendbar.
Das öffentlich-rechtliche Personalrecht regelt die Auswahl, die Anstellung, Rechte und Pflichten, die Folgen von Pflichtverletzungen und die Beendigung der Dienstverhältnisse.
Zur Beurteilung von personalrechtlichen Streitigkeiten sind die Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zuständig.