Das Job Sharing ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Arbeitstelle mit mehreren Arbeitnehmern besetzt wird, denen die Aufteilung der Arbeitszeit überlassen wird. Es bestehen also folgende Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmer stehen zum Arbeitgeber in einem Gruppenarbeitsverhältnis.
- Jeder Arbeitnehmer arbeitet notwendigerweise teilzeitig.
- Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt, da die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selber einteilen.