Definition
Unter Gig Work (Gig: Englisch für Auftritt) werden kurze Arbeitseinsätze verstanden, welche oft über Online-Plattformen vermittelt werden. Man spricht auch von Gig Economy oder Work on demand.
Erscheinungsformen
- Warentransport-Vermittlung
- Personentransport-Vermittlung (Uber)
- Babysitter-Vermittlung
- Reinigungskraft-Vermittlung (Batmaid)
- Vermietung von Unterkünften (Airbnb)
- Handwerksdienste
Rechtliches
Bei Gig Work leistet der Gig Worker beim Auftraggeber oder für den Auftraggeber einen befristeten Arbeitseinsatz, der entweder nach Dauer (zeitliche Befristung) oder auf einen bestimmten Erfolg (ggf. während einer bestimmten Zeit) begrenzt wird. Es liegt mithin ein befristetes Vertragsverhältnis vor.
Wird die Arbeit von einer (von den Sozialversicherungen bereits als solche anerkannten) selbständigerwerbenden Person ausgeführt, liegt allenfalls ein Auftragsverhältnis oder ein Werkvertrag vor. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern selbst verantwortlich.
Wird dagegen Gig Work als Arbeitsverhältnis qualifiziert, sind die Sozialversicherungsbeiträge, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und ggf. die Quellensteuern grundsätzlich vom Arbeitgeber (Auftraggeber) abzuführen. Bei gegebenen Voraussetzungen kann das vereinfachte Abrechnungsverfahren verwendet werden, in welchem die Sozialversicherungsabgaben, die Steuern, die Prämien der Unfallversicherung und die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgerechnet werden (BGSA 2 und 3).
Eine allgemeingültige Aussage zur Qualifizierung von Gig Work ist nicht möglich. Massgebend sind die Umstände im Einzelfall.
Bei einer Qualifizierung von Gig Work als Arbeitsverhältnis kommt einer Plattform, über welche die Arbeit vermittelt wird, die Rolle eines Arbeitsvermittlers zu, wofür eine Bewilligung erforderlich ist (AVG 2).