Die Portage Salarial ist ein insbesondere in Frankreich bekanntes Phänomen (in England Umbrella Company), bei welcher ein Selbständigerwerbender (Auftragnehmer), ein Kunde (Auftraggeber) und eine Trägergesellschaft involviert sind.
In diesem Dreiecksverhältnis übernimmt die Trägergesellschaft das Einkassieren der Honorare des Selbständigerwerbenden, rechnet die Sozialversicherungsbeiträge ab und liefert ihm die Differenz als „Nettolohn“ ab.
Der Selbständigerwerbende ist in die Organisation der Trägergesellschaft nicht integriert, sie ist ihm gegenüber nicht weisungsberechtigt und sie ist auch nicht Auftragnehmerin des Auftraggebers. Er hat ihr gegenüber auch keine Arbeitspflicht. Der Selbständigerwerbende bleibt damit selbständig und Auftragnehmer seiner Kunden. Der Selbständigerwerbende entscheidet selbst, ob und welche Aufträge er annimmt.
Es liegt zur Trägergesellschaft aus privatrechtlicher Sicht kein Arbeitsverhältnis vor. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieses Verhältnis aus sozialversicherungsrechtlicher Optik als unselbständiges Verhältnis qualifiziert wird.
Das Verhältnis des Selbständigerwerbenden zur Trägergesellschaft könnte als Factoring hinsichtlich des Honorarinkassos und als Treuhandverhältnis hinsichtlich der administrativen Abwicklung und Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge ausgestaltet werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.