Die Portage Salarial ist ein insbesondere in Frankreich bekanntes Phänomen (in England Umbrella Company), bei welcher ein Selbständigerwerbender (Auftragnehmer), ein Kunde (Auftraggeber) und eine Trägergesellschaft involviert sind.
In diesem Dreiecksverhältnis übernimmt die Trägergesellschaft das Einkassieren der Honorare des Selbständigerwerbenden, rechnet die Sozialversicherungsbeiträge ab und liefert ihm die Differenz als „Nettolohn“ ab.
Der Selbständigerwerbende ist in die Organisation der Trägergesellschaft nicht integriert, sie ist ihm gegenüber nicht weisungsberechtigt und sie ist auch nicht Auftragnehmerin des Auftraggebers. Er hat ihr gegenüber auch keine Arbeitspflicht. Der Selbständigerwerbende bleibt damit selbständig und Auftragnehmer seiner Kunden. Der Selbständigerwerbende entscheidet selbst, ob und welche Aufträge er annimmt.
Es liegt zur Trägergesellschaft aus privatrechtlicher Sicht kein Arbeitsverhältnis vor. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieses Verhältnis aus sozialversicherungsrechtlicher Optik als unselbständiges Verhältnis qualifiziert wird.
Das Verhältnis des Selbständigerwerbenden zur Trägergesellschaft könnte als Factoring hinsichtlich des Honorarinkassos und als Treuhandverhältnis hinsichtlich der administrativen Abwicklung und Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge ausgestaltet werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Personalabbau / Personalrestrukt...Einleitung zu Personalabbau / Personalrest...Autoren:BetriebsübernahmeEinleitung: Betriebsübertragung / Betriebs...Autoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:FreistellungEinleitung zur FreistellungAutoren:Arbeitsrechtliche VerwarnungEinleitung zur Arbeitsrechtlichen Verwarnung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht