Lohnfortzahlungspflicht
Die Lohnfortzahlungspflicht trotz unterbliebener Arbeitsleistung ist eine soziale Geste des Gesetzgebers an den meistens finanziell schwächeren Arbeitnehmer.
Für gute Arbeitnehmer ist jeder Arbeitgeber gerne bereit einen solchen Obulus zu erbringen. Da wo leistungs- oder verhaltensschwache Arbeitnehmer zum Nettogläubiger werden, tut sich mancher Arbeitgeber schwer mit solchen nicht gegenleistungsbezogenen Zahlungspflichten.
Lohnfortzahlungs-Voraussetzungen
Als Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gelten
1. Verhinderungsgrund beim Arbeitnehmer
» Verhinderungsgründe
2. Fehlendes Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsverhinderung
» Fehlendes Arbeitnehmerverschulden
3. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung
» Unmöglichkeit Arbeitsleistung
4. Abgelaufene Karenzfrist
» Abgelaufene Karenzfrist
Beweis des Lohnfortzahlungsanspruches durch den Arbeitnehmer
Macht der Arbeitnehmer die Lohnfortzahlungspflicht geltend, muss er seine Anspruchsgrundlage beweisen; die Beweislast liegt also beim Arbeitnehmer.
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