Im Bewerbungsprozess obliegt es dem Bewerber, den potentiellen neuen Arbeitgeber mit den Informationen zu bedienen oder bedienen zu lassen, die dieser zur Klärung der Eignung für das Arbeitsverhältnis benötigt. Das Informationsrecht des potentiellen Arbeitgebers findet seine Schranke bei nicht benötigten Daten.
Bei dieser Gelegenheit ist auf folgendes hinzuweisen:
- unrichtige oder verschwiegene wesentliche Angaben
- Arbeitnehmerhaftung für den Schaden nach culpa in contrahendo
- Unzulässige Frage des potentiellen Arbeitgebers
- Arbeitnehmer darf aus einer Nichtbeantwortung oder falschen Auskunft (Notlüge) keine Nachteil erwachsen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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