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Aussonderung

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Begriff

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

  • Ausscheidung von Dritteigentum aus der Konkursmasse

Langdefinition

  • Die Konkursverwaltung trifft – für die Aussonderung – eine Verfügung über die Herausgabe von Sachen, welche von einem Dritten beansprucht werden, bzw. hält sie den Anspruch für unbegründet, so setzt sie dem Dritten eine Frist von 20 Tagen, innert der er beim Richter am Konkursort Klage einreichen kann
  • Vgl. SchKG 242 Abs. 1 + 2

Synonyme

  • Herausgabe eines Vermögenswertes aus dem Massagewahrsam
  • Aussondern aus der Masse
  • Separierung aus der Masse
  • Auslieferung aus der Masse
  • Rückgabe aus der Masse

Fremdsprachbegriffe

  • Französisch
    • sélection
  • Italienisch
    • selezione
  • Englisch
    • selection

Partei-Wording

Seitens der konkursiten Partei wird in den nachfolgenden Darlegungen unterschieden in:

  • Von der Konkursverwaltung vertretene Partei im Sachverhalt vor Konkurseröffnung
    • Gemeinschuldner
  • Von der Konkursverwaltung vertretene Partei im Sachverhalt nach Konkurseröffnung
    • Konkursit

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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