Der „Aussonderungsklage“ des Dritten liegt folgendes Rechtsnatur-Prinzip zu Grunde: Es hat nur eine verfahrens-rechtliche und keine materiell-rechtliche Bedeutung:
- Natur
- Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das materielle Recht
- a.Mg. JAEGER / WALDER / KULL / KOTTMANN, a.a.O., nach deren Ansicht die Aussonderungsklage eine besondere Vindikationsklage und damit eine rein materiell-rechtliche Klage darstelle
- Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das materielle Recht
- Wirkung
- Wirkungserstreckung
- nur für das hängige Konkursverfahren
- Klagewirkung
- Die konkursrechtliche Aussonderungsklage hat nur, aber immerhin, eine Reflexwirkung auf das materielle Recht
- Verwirkung des Klagerechts
- einzig für das konkrete Konkursverfahren
- Wirkung des Urteils
- Das Urteil hat keine materielle Rechtskraft hinsichtlich des Vindikationsanspruchs
- Anwendungsbeispiele
- Grundsatz
- Hätte die Konkursmasse gegenüber dem Dritten obsiegt und würde das Konkursverfahren widerrufen, könnte der ehemalige Konkursit gegen diesen immer noch die (materiell-rechtlich) Vindikationsklage anstrengen
- Rückvindikation vor der Verwertung
- Hatte die Konkursmasse gegen den Dritten gewonnen, kann dieser nach dem Konkurswiderruf die Sache vom Konkursiten zurückfordern (vindizieren)
- Bereicherung nach der Verwertung
- Erfolgt der Konkurswiderruf nach der Verwertung der zur Masse gezogenen Sache, kann der Dritte nach dem Verfahrenswiderruf gegen den Konkursiten nur noch wegen ungerechtfertigter Bereicherung vorgehen (OR 62 ff.)
- Grundsatz
- Wirkungserstreckung
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 47
- HUNKELER DANIEL / SCHÖNMANN ZENO, in: BOESCH KURT / DUSS JACOBI VANESSA / HUNKELER DANIEL / MARRO PIERRE-YVES / MEIER-DIETERLE FELIX C. / RENGGLI HELEN / SCHÖNMANN ZENO, Klagen und Rechtsbehelfe im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, § 9 Konkursbetreibung, Ziff. VII (Aussonderungsklage (Art. 242 Abs. 2), Basel 2018, Rz 9.158 ff. / S. 623 f.
- BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 4 f. zu SchKG 242
- RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 6 zu SchKG 242
- JAEGER CARL / WALDER HANS ULRICH / KULL THOMAS M. / KOTTMANN MARTIN, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Erläutert für den praktischen Gebrauch, Band II, 4. Auflage, Zürich 1997/1999, 9N 21 zu Art. 242 SchKG
Judikatur
- BGE 131 III 595, Erw. 2.1
Weiterführende Informationen
- Admassierung: Rechtsnatur | admassierung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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