Die Hauptfunktion von Baulinien ist die Freihaltung von Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, deren Landbedarf sich nicht auf (dem Staat gehörende) abgeschlossene Grundstücke beschränkt. Allen Baulinien ist ihre bauverbotsgleiche oder enteignungsbegünstigende Wirkung gemeinsam:
- Bauverbot für neue zweckwidrige Bauten
- Änderungsverbot für bestehende Bauten
- Leitungsbaurecht
- Enteignung
- Sicherung bestehender oder geplanter Anlagen
Zu den Baulinien im Einzelnen:
Baulinienarten
- Verkehrsbaulinien
- Baulinien von Betriebsanlagen zu Verkehrsanlagen
- Gewässerbaulinien
- Baulinien für Versorgungsleitungen
- Niveaulinien
- Ski- und Schlittellinien
Verkehrsbaulinien
- Funktion
- Verkehrsbaulinien dienen der Sicherung bestehender oder geplanter Verkehrsanlagen (Strassen, Wege, Plätze, Lärmschutzanlagen, Fahrzeugabstellplätze und Eisenbahnen etc.)
- Wirkung
- Bauverbotswirkung
- Ausnahme
- Überstellung gegen
- Beseitigungsrevers
- Mehrwertrevers
- Anmerkungen
- Überstellung gegen
- Aktualität?
- Manchmal werden sie vom Planungsträger bestehen gelassen, obwohl die geplante Verkehrsanlage anderswo realisiert wurde
Baulinien von Betriebsanlagen zu Verkehrsanlagen
- Funktion
- Baulinien zur Sicherung des Baus von Verkehrs-Betriebsanlagen
- Öffentliche Parkhäuser
- Park and Ride-Anlagen
- Werkhöfe und Strassenverkehrszentralen
- Baulinien zur Sicherung des Baus von Verkehrs-Betriebsanlagen
- Wirkung
- wie Verkehrsbaulinien
Gewässerbaulinien
- Funktion
- Sicherung von Korrektionsflächen bei Fluss- und Bachkorrekturen bzw. Renaturierung
- Wirkung
- wie Verkehrsbaulinien
Baulinien für Versorgungsleitungen
- Funktion
- Sicherung von Leitungen gemäss Versorgungsplan; eine entsprechende Baulinie kann auch für Industrie- bzw. Anschlussgeleise erlassen werden
- Wirkung
- wie Verkehrsbaulinien
Niveaulinien
- Funktion
- Festsetzung der Höhenlage der Anlagen, die durch Verkehrsanlagen gesichert werden, als Ergänzung da, wo die Gebäudehöhe durch den Baulinienabstand bestimmt wird
- Wirkung
- wie Verkehrsbaulinien
Ski- und Schlittellinien
- Funktion
- Sicher von Ski- und Schlittelabfahrten, ev. ergänzt um Betretungs- und Hagentfernungspflichten
- Wirkung
- ähnlich Verkehrsbaulinien
Konsultationsempfehlung
Der bauwillige Baulandkäufer sollte im öffentlichen Planwerk prüfen, welche Baulinien die Überbauungsmöglichkeit einschränken oder gar verhindern resp. dem von ihm angedachten Bauprojekt entgegenstehen.