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Bauland

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Zu überbindende privat-schriftliche Vereinbarungen

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten gehen Grundeigentümer mit Dritten aus Entgegenkommen oder zur Verwirklichung bestimmter Ziele nicht im Grundbuch eintragungsfähige Verpflichtungen ein, und zwar mit der Weiterüberbindungspflicht an Rechtsnachfolger (mit oder ohne Konventionalstrafe für den Unterlassungsfall).

Typische Anwendungsfälle sind:

  • obligatorische Verpflichtungen in einem Rechtsgrundausweis
  • Baueinspracheverzicht auf der Basis einer sog. Weiterüberbindungspflicht mit Konventionalstrafe für den Unterlassungsfall
  • usw.

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