Nicht selten will der Bauland-Anbieter dem Kaufinteressenten nicht nur das Bauland verkaufen, sondern auch die Baute erstellen. Der Bauherr will verständlicherweise eine bezugsfertige Baute erhalten. Verschiedene Vertragskonstellationen führen die Parteien vom Angebot zur Ablieferung der fertigen Baute:
Vertragsgegenstand
- Bauland + künftige Baute
- Besitzesantritt nach Fertigstellung der Baute > Kaufgegenstand im Vertrag ist sind Land inklusive fertige Baute
- Arten
- Immobilie „ab Plan“
- Immobilie „schlüsselfertig“
- ggf. Beschrieb der abzuliefernden Baute *)
Denkbare Vertragskonstellationen
- Baulandkauf + Werkvertrag separat
- 1) Abschluss Werkvertrag zwischen dem bauwilligen Erwerber bzw. Bauherrn und dem Projektentwickler-GU oder –TU *), mit oder – i.d.R. steuerbedingt – ohne Hinweis auf den nachfolgenden Baulanderwerb
- 2) Öffentliche Beurkundung Baulandkaufvertrag zwischen Erwerber und Grundeigentümer (meist ein Bauer)
- Gemischter Grundstückkauf- / Werkvertrag
- Öffentliche Beurkundung eines kombinierten Baulandkauf- und Werkvertrages *)
- Mehrere Hauptverträge
- Öffentliche Beurkundung Baulandkaufvertrag
- Abschluss Werkvertrag *)
- Vertrag mit Nebenabrede
- Öffentliche Beurkundung Baulandkaufvertrag, mit Regelung der Bauwerkerstellung in den „Weiteren Bestimmungen“ *)
Erfüllungszeitpunkt (nach Fertigstellung der Baute)
- Termin
- Bezugsfreigabe der Baubehörde
- Weitere Detailinformationen
*) Erfordernis eines detaillierten Baubeschriebs
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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