Die kreditgebenden Banken haben ein eminentes Interesse am ordentlichen Kreditverlauf bzw. an der Vermeidung von Krisensituationen beim Kreditnehmer:
Minimierung von Kreditverlusten
- Vermeidung eines Wettrennens um baldmöglichst die eigenen Verluste auf Kosten der übrigen Gläubiger zu minimieren („Rat Race“)
- Ziele
- Wiedererlangung einer ertragsstarken Geschäftsbeziehung
- Vermeidung von Kollateralschäden (Gefährdung von Lieferanten und Kunden des Kreditnehmers, die ihrerseits wieder Bank- bzw. Kreditkunden des Instituts sind
- Upside-Potenzial (Nutzung der wieder erstarkten Geschäftsbeziehung für neue Bankgeschäfte etc.)
- Ziele
- Einsicht, dass ein kooperatives Verhalten unter den Gläubigerbanken besser ist als ein Streben nach Besserstellung im Einzelfall
- Fortführung des Kreditengagements (anstatt Ausstieg)
- zB (besicherter) Überbrückungskredit
- zB Anpassung Kreditkonditionen
- zB Sanierungsbeitrag
- zB Forderungsverzicht (Waiver)
- usw
- Fortführung des Kreditengagements (anstatt Ausstieg)
Vermeidung von Reputationsschäden
- zB negative Publizität beim „Swissair-Grounding“
Weitere Handlungsoptionen im individuell konkreten Einzelfall
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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