Das Ferienanspruch-Thema ist aus folgenden Gründen ein schwieriges Kapitel:
- Erholungszweck vs. heute unterschiedliche Ferienbedürfnisse bzw. Adventure holidays
- Abgeltungsverbot vs. Koordination Ferienbezug und Ferienkonsumation p.a.
- Ausnahmen vom Abgeltungsverbot
- ungleiche Ambivalenz (Arbeitgeber ordnet Ferien an – Arbeitnehmer beantragt Ferien – Rücksichtnahme als bindendes Glied)
- Zusammensetzung der Belegschaft (viele Väter bzw. Mütter mit schulpflichtigen Kindern und Ferienbezug während der Ferien)
- Arbeitnehmer, die Ferien ansammeln und nachher Langferien machen wollen, ev. sogar mit mehr Ferientagen als das Ferienguthaben (Reisen oder Adventure tours etc.)
- Ferienbezug während der Kündigungsfrist
- Ferienbezug während der Freistellung
- Ferien und fristlose Entlassung
- Ferienberechnung allgemein
- Ferienberechnung am Ende des Arbeitsverhältnisses
- Ferienkürzungen
- Ferienlohn bei fringe benefits
- uam
Bei gutem Arbeitsklima, Kommunikation und Flexibilität lassen sich Ferienzuteilungs- bzw. –bezugs-Schwierigkeiten meistens lösen. Anders ist es nur, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist und der Arbeitgeber dem seinen Betrieb verlassenden Arbeitnehmer nicht noch mehr als nötig bezahlen will bzw. der Arbeitnehmer die finanzielle Situation ausnützen will, weil er glaubt immateriell nichts mehr gewinnen zu können. Eine zusätzliche Erschwernis tritt ein, wenn die Parteien miteinander nicht mehr sprechen können oder wollen.