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Grundpfandrecht

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Arten von Grundpfandverschreibungen

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Siehe Baukredit-Literatur 

In der Praxis sind folgende 3 Grundpfandverschreibungs-Arten anzutreffen:

Maximalhypothek

  • =   Art der Grundpfandverschreibung, bei der der maximal pfandgesicherte Betrag (inkl. Zinsen und Kosten) im Grundbuch eingetragen wird
  • Verbreitung: viel gebräuchlicher als Kapitalhypothek, v.a. bei Baukrediten (siehe aber „Praxis-Hinweis“ unten), bei welchen die Bank einen Kontokorrentkredit mit laufender Rechnung führt und dadurch die quartalsweise belasteten Zinsen und Kreditkommissionen  nur schwierig ausscheidbar sind

Kapitalhypothek

  • =   Art der Grundpfandverschreibung, bei der Kapitalforderung, Zins und Kosten separat gesichert sind (Zinsen durch Zinsabrede (zB im separaten Kreditvertrag) und Eintragung des Maximalzinsenpfandrechts im Grundbuch [vgl. ZGB 818 Abs. 1 Ziffer 3]; Kosten und Verzugszinse kraft ZGB 818 Abs. 1 Ziffer 2)
  • Verbreitung: vor allem bei gesetzlichen Grundpfandrechten wie Verkäuferpfandrecht, Bauhandwerkerpfandrecht, Grundsteuerpfandrecht usw.

Grundpfandverschreibung mit Inhaberobligation

  • =   Grundpfandverschreibung, die mit einer Schuldverpflichtung gegenüber dem Inhaber der Beweisurkunde verbunden ist
  • Vgl. ferner Anleihenstitel mit Grundpfandrecht 

Praxis-Hinweis

Lange Zeit verlangten die Banken für die Sicherung eines Baukredites zunächst die Begründung einer Grundpfandverschreibung (Maximalhypothek) über die Baukreditsumme zuzüglich 3 Jahreszinsen. Nach Bekanntwerden des effektiven Investitionsvolumens konsolidierte die Bank den Baukredit in einer Hypothek. Dies bedeutete für den Kreditnehmer zusätzliche Kosten für die Ablösung der Grundpfandverschreibung durch ein oder zwei Schuldbriefe, auch wenn die Gebührenordnung des betreffenden Kantons eine infolge sog. gebührenmässiger Verwendung des ersetzen Grundpfandrechts reduzierte Gebühr vorsah. Ende der 1990er-Jahre kamen die Banken aus eigenen Administrations- und Risikomanagementgründen davon ab. Baukredite lassen sich auch direkt durch Schuldbriefe sicherstellen und konsolidieren.

 

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