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Grundpfandrecht

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Grundpfandrechte kraft richterlichen Urteils

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Zustandekommen eines Grundpfandrechts kann auch auf einem Gerichtsurteil basieren.

Damit der Grundbucheintrag erzielt werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Urteilsart
    • Gestaltungsklage
      • ausserbuchlicher Erwerb
      • Richter hat Grundbucheintragung anzumelden
    • Leistungsklage)
      • reine Leistungsklage
        • Erfordernis der Grundbuchanmeldung durch eingetragenen Eigentümer
      • mit direkter Vollstreckungsanordnung [vgl. ZPO 337]
        • Richter hat Grundbucheintragung anzumelden
  • Rechtsgrundausweis
    • Urteil
    • + Rechtskraftbescheinigung
    • Vgl. ZGB 963 Abs. 2
  • Grundbucheintrag
    • Bei reiner Leistungsklage
      • Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers
    • Bei Leistungsklagen mit direkter Vollstreckungsanordnung [ZPO 337]
      • Anweisung ans Grundbuchamt im Urteilsdispositiv
    • Vgl. ZGB 965

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