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Grundpfandrecht

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Bemerkungen zu den Grundpfandeinträgen

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Grundbuch-Folio besteht eine Spalte „Bemerkungen“. Die Bemerkungsspalte ist für folgende Anwendungsfälle gedacht:

  • Hinweis auf Amortisation (jährliche Amortisationsraten)
  • Hinweis auf besondere Rückzahlungs- und Kündigungsbedingungen
  • Hinweis auf ein bestimmte Unkündbarkeitsdauer
  • Hinweis auf Abzahlungen
  • Hinweis auf Zinsfussreduktionen
  • Hinweis auf Pfandgläubigerzustimmung zu Dienstbarkeits- und Grundlast-Errichtungen
  • Verweis auf mitverpfändete Grundstücke
  • Verweis auf Beschränkung des Pfandrechts auf einen Miteigentumsanteil
  • Bezeichnung „Bauhandwerkerpfandrecht“
  • Nennung von Stellvertretern oder Angabe von Bevollmächtigten
  • Pfandentlassungen
  • u.ä. 

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