Der erste Prüfpunkt der Bank ist derjenige der persönlichen Voraussetzungen des Kunden:
- Erfassung Kundenprofil
- Beurteilung Kundenprofil
- Prüfung Geschäftsfähigkeit / allfällige Vertretung
- Bonitätsprüfung des Kunden / Festsetzung des Ratings
- Tragbarkeit
- Wohnungskosten (inkl. Nebenkosten und Amortisation) nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens
- Vgl. Tragbarkeit | grundpfandrecht.ch
- Risikoeinschätzung / konservative Risikostrategie
Jeder Hypothekar- und Baukrediterteilung hat eine Bonitätsbeurteilung des Kunden voranzugehen.
Sie gliedert sich in die Prüfung der
Kreditwürdigkeit
- berufliche Ausbildung
- Vertrauenswürdigkeit
- Lebensstil
- Zuverlässigkeit
- etc.
und der
Kreditfähigkeit
- finanzielle Tragbarkeit der zukünftigen Lasten
- berufliches Entwicklungspotential in finanzieller Hinsicht
- Anwartschaften (Erbschaften, Schenkungen etc.)
Zur Beantwortung dieser Fragen besorgt sich die Bank in der Regel folgende Unterlagen:
- Finanzierungsplan
- ZEK-Auskunft
- Steuerzahlen
- Betreibungsregisterauskunft
- Informationen bei Banken oder Auskunfteien
- Nachweis über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse
- Geschäftsabschlüsse bei juristischen Personen