Einflussnahme auf die Verteilung des „Familienvermögens“ mit den Motiven:
- Eigene Interessen:
- Beschwernis von Liegenschaftenbetrieb und Unterhalt
- Dezentrale Lage / fehlende Rollstuhlgängigkeit bzw. zu viele Geschosse
- Unternutzung (Eigenmietwertbelastung)
- Zuweisung an die Wunsch-Person
- Einflussnahme auf den Anrechnungswert
- Entzug der Spekulation
- Interessen des Erwerbers:
- Lebzeitige Weitergabe an Nachkommen, weil diese so sich und ihren Kindern, d.h. den Enkelkindern des Veräusserers, eine bessere Lebensgrundlage schaffen können.
- Sicherstellung des Erwerbs durch die Wunschperson; Streitpunkt bildet dann allenfalls nur noch der Anrechnungswert.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Denkbar sind auch subjektive Motive des Hauseigentümers, die Dritten weder in den Sinn kommen würden noch für diese nachvollziehbar sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ImmobiliengesellschaftEinleitung zur ImmobiliengesellschaftAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / HypothekenAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:Immobilienerwerb durch Ausländer...Einleitung zum Immobilienerwerb durch Ausl...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht