Bei Managern setzt sich das Gehalt oft aus folgenden Lohnbestandteilen zusammen:
- Grundgehalt
- Boni
- Beteiligungsprogramme / Mitarbeiteroptionen
- Spesenvergütungen
- Geschäftsfahrzeug
- (Überstunden-Vergütungen)
- Gratifikationen oder 13. Monatlohn
- Abgangsentschädigungen (i.w.S.)
Tipp zur Abgangsentschädigung i.w.S.
Im Voraus festgesetzte Abgangsentschädigungen für bestimmte Fälle: Es empfiehlt sich den genauen Fall zu umschreiben, wo eine Abgangsentschädigung geschuldet ist und vorgängig hiezu die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen zu klären.
Literatur:
Dr. Roman Blöchliger, „Wann haben Abgangsent-schädigungen Vorsorge-Charakter? in SteuerRevue, Ausgabe Nr. 7-8/2008, S. 498 ff, vgl. insbesondere die Zusammenfassung (G) auf S. 515 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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