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Konkubinat

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Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Konkubinat, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziehen zwei Personen zusammen und begründen sie einen Konkubinatshaushalt, so empfiehlt es sich, zu klären, wie die Situation bezüglich Privatversicherungen (Hausrat, Haftpflicht) ist.

Zu prüfen ist beispielsweise, ob gemeinsam angeschaffter Hausrat unter eine bestehende Hausratversicherung fällt oder nicht. Bei der Haftpflichtversicherung ist zu prüfen, ob der Konkubinatspartner in ein und demselben Vertrag mitversichert ist. Durch eine genaue Überprüfung der Policen (bzw. der jeweiligen allgemeinen Vertragsbedingungen) lassen sich möglicherweise Unterdeckungen oder Überdeckungen entdecken. Werden neue gemeinsame Versicherungen abgeschlossen, so ist insbesondere auch zu beachten, wie die Kündigungsmöglichkeiten sind.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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