Ziehen zwei Personen zusammen und begründen sie einen Konkubinatshaushalt, so empfiehlt es sich, zu klären, wie die Situation bezüglich Privatversicherungen (Hausrat, Haftpflicht) ist.
Zu prüfen ist beispielsweise, ob gemeinsam angeschaffter Hausrat unter eine bestehende Hausratversicherung fällt oder nicht. Bei der Haftpflichtversicherung ist zu prüfen, ob der Konkubinatspartner in ein und demselben Vertrag mitversichert ist. Durch eine genaue Überprüfung der Policen (bzw. der jeweiligen allgemeinen Vertragsbedingungen) lassen sich möglicherweise Unterdeckungen oder Überdeckungen entdecken. Werden neue gemeinsame Versicherungen abgeschlossen, so ist insbesondere auch zu beachten, wie die Kündigungsmöglichkeiten sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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