Befindet sich Massavermögen eines ausländischen Insolvenzverfahrens in der Schweiz, tun ausländische Insolvenzverwalter gut daran, die Sach- und Rechtslage abzuklären bzw. einen schweizerischen Konkursspezialisten mit der Legitimationsfrage zu konsultieren bzw. zu mandatieren:
- Im Ausland eröffneter Konkurs
- Im Falle einer im Ausland eröffneten Insolvenz (Konkurs) wird dieser in der Schweiz anerkannt, wenn
- Die Voraussetzungen von IPRG 166 erfüllt sind, nämlich:
- Erlass des ausländischen Konkurserkenntnisses von zuständiger Stelle;
- Kein Entgegenstehen eines allgemeinen Verweigerungsgrundes nach IPRG 27;
- Ausländischer Staat muss mit der Schweiz Gegenrecht halten.
- Die Voraussetzungen von IPRG 166 erfüllt sind, nämlich:
- Im Falle einer im Ausland eröffneten Insolvenz (Konkurs) wird dieser in der Schweiz anerkannt, wenn
- Schweizerisches Rechtshilfe-Modell von IPRG 166
- Für ausländische Konkursverwalter sind somit die Regeln von IPRG 166 ff. zu beachten und zu prüfen, ob in der Schweiz ein sog. Hilfskonkurs“ (auch: „Partikularkonkurs“, „Minikonkurs“) zu eröffnen ist:
- Grundsatz: Ausländischer Insolvenzverwalter ohne direkte Verwertungsrechte
- Der ausländische Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen einen in der Schweiz wohnhaften Schuldner direkt eine Forderungsklage vor schweizerischen Gerichten zu erheben
- Vgl.
- BGer 5A_520/2016 vom 19.01.2021
- Fehlendes Prozessführungsrecht eines ausländischen Konkursverwalters in der Schweiz
- Vgl.
- Ebenfalls unzulässig ist eine Forderungsklage vor einem schweizerischen Gericht mit vorfrageweiser Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens
- Vgl.
- BGE 134 III 366
- Vgl.
- Der ausländische Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen einen in der Schweiz wohnhaften Schuldner direkt eine Forderungsklage vor schweizerischen Gerichten zu erheben
- Ausnahme: Aktivlegitimation des ausländischen Insolvenzverwalters unter besonderen Voraussetzungen
- Vgl.
- Siehe auch in der nachfolgenden Box unter „Judikatur“.
Literatur
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 40 N 9 ff.
Judikatur
- Hilfskonkurs
- BGE 137 III 570
- Zuständigkeit des Schweizer Konkursamtes
- BGE 135 III 40
- Keine (ursprünglichen bzw. direkten) Vollstreckungsrechte ausländischer Konkursverwalter in der Schweiz
- BGE 134 III 366
- BGer 5A_520/2016
- Bejahung der Aktivlegitimation einer bahamischen Konkursmasse für die Kollokationsklage in einem schweizerischen Konkurs, jedenfalls wenn keine Interessenkonflikte bestehen zwischen jener Masse und der ausländischen, in Konkurs gefallenen Gesellschaft sowie deren Gläubiger oder Aktionäre
- BGE 109 III 116
- Paulianische Anfechtung (Klage) durch den ausländischen Insolvenzverwaltung (nach IPRG 171)
- BGE 135 III 666
- BGE 137 III 631
- Gerichtliche Geltendmachung von Abtretungsansprüchen nach SchKG 260 durch den ausländischen Insolvenzverwalter (Prozessführungsbefugnis), sofern im Hilfskonkurs keine Gläubiger kolloziert wurden
- BGE 137 III 374
- Ziel der Gleichbehandlung aller Gläubiger
- BGE 102 III 71
- BGE 107 II 486
- BGE 109 III 116