Hier geht es um alle Werte, die nicht in den Raster von Grundstück, Fahrnis und Geldforderungen fallen:
- Definition
- Andere Rechte = Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte o.ä.
- Grundlagen
- diverse
- Einschränkungen
- Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des konkreten Einzelfalls
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Individuell, je nach Kenntnis- und Verfahrensstand
- Verwertungsarten
- Versteigerung
- Freihandverkauf
- Vergleich
- Prozessfinanzierung
- Abtretung nach SchKG 260
- Zu Beachtendes
- Bei der Veräusserung bestrittener Forderungen ist zu beachten:
- Bei Freihandverkauf das Mehrgebotsrecht der Gläubiger
- Bei Versteigerung die Festsetzung des Mindestgebots
- Bei der Veräusserung bestrittener Forderungen ist zu beachten:
Literatur
- KUKO SchKG-BÜRGI, Art. 211 SchKG + Art. 211a SchKG, 2. Auflage, Basel 2014
- BÜRGI-BSK II, Art. 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- BÜHLER GREGOR, Art. 19 MSchG, in: Noth/Bühler/Thouvenin (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Markenschutzgesetz (MSchG), 2. Aufl., Bern 2017
- FELLER URS, Schicksal der Lizenzrechte im Konkurs des Lizenzgebers, in: Trüeb (Hrsg.), Softwareverträge, 2004, 193 ff.
- FISCHER ROLAND, Lizenzverträge im Konkurs, Bern 2008
- HONEGGER CLAUDE, Konkursrechtliche Aspekte des Softwarevertriebes, ST 1989, 419 ff.
- PASQUIER BRUNO/PASQUIER AURÉLIEN, Daten im Konkurs – Vertragsforderungen an Daten und Verwertung, AJP 2019, 1316 ff.
- WYSS CLAUDIA, Kollektive Beteiligungsrechte der Gläubiger im Konkurs- und Nachlassverfahren, unter besonderer Berücksichtigung der Revision im Sanierungsrecht, Diss. Zürich 2013
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 28 f.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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