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Notariatsrecht

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Berufs- und Standespflichten

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Notar ist bei Ausübung seiner Tätigkeit gehalten die staatlichen Interessen zu wahren:

  • Keine Beurkundung rechts- oder sittenwidriger Rechtsgeschäfte
    • Entsprechend sollte sich der Notar nicht hingeben, bei der öffentlichen Beurkundung von rechts- oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften mitzuwirken (vgl. auch OR 20)
  • Keine Mitwirkung bei strafbaren Handlungen
    • Ablehnen muss der Notar auch die Mitwirkung bei strafbaren Handlungen
  • Beurkundungs-Ablehnung im Zweifelsfall
    • Im Zweifelsfall hat er die Beurkundung abzulehnen
  • Bedenken-Mitteilung, ev. Verschriftlichung
    • Jedenfalls sollte er den Parteien seine Bedenken mitteilen und diese – wenn nötig – in der Urkunde festhalten
  • Entlastungserklärung
    • Zusätzlich verlangen die Notare im Zweifelsfall eine sog. „Entlastungserklärung“ (Freizeichnung von Schadenersatz bzw. Parteiverpflichtung zur Schadloshaltung)
  • Mitteilungs- und Anzeigepflichten
    • Fiskalrechtliche Mitteilungspflichten, u.U. auch Anzeigepflichten
    • Strafanzeigepflicht

Zu den einzelnen Berufs- und Standespflichten zählen:

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