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Startup Unternehmen

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Lizenznehmer-Startup

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gründer, der mit fremden immateriellen Werten unternehmerisch tätig werden will, muss sich hiefür einen Lizenzgeber und den geeigneten Lizenzgegenstand suchen:

Gegenstand

Voraussetzungen

  • Fachwissen für Produktion und Vertrieb
  • Verwertungs- und Vertriebspower

Lizenzvertrag

  • Recht, den immateriellen Wert im vereinbarten Umfang zu benützen und (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) zu verwerten
  • Beschränkung auf die Gültigkeitsdauer des Immaterialgüterrechts

Vorteile

  • Keine Vorleistungen für Forschung und Entwicklungen (F&E)
  • Rascher und umfassender Nutzen, auch dank exklusivem Know how des Lizenzgebers
  • Restriktionen verhandelbar (meist gering)
  • Unternehmerische Freiheit

Nachteile

  • Aufwändige Suche nach erfolgversprechenden bzw. geeigneten Lizenzgebern
  • Hohe Lizenzgebühren (Einräumungsgebühr und wiederkehrende Gebühren) für
    • Exklusivlizenzen
    • Toplizenzen
  • Nutzungsbeschränkung durch vertragliche Abreden
    • Geografische Beschränkung
    • Produktebeschränkung
    • Keine Sublizenzierung
    • Vom Lizenzgeber vorbehaltene Mitrechte
    • etc.
  • Keine Markterfolgsgarantie

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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