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Strafanzeige / Strafantrag

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Antragsdelikt

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Definition
    • Delikte, die generell nur auf Antrag hin verfolgt werden
  • Arten von Antragsdelikten
    • Absolute Antragsdelikte
      • = Delikte, die generell nur auf Antrag hin verfolgt werden
    • Relative Antragsdelikte
      • = Delikte, deren Verfolgung zwar grundsätzlich von Amtes wegen erfolgen, bei Vorliegen bestimmter Täter-Opfer-Beziehungen aber ein Strafantrag vorausgesetzt wird.
  • Geschädigte
    • Sie als geschädigte Person müssen also erklären, dass Sie die Bestrafung der Täterschaft verlangen.
  • Grundlage
    • StGB 30 Abs. 1 (siehe Box unten)
  • Beispiele für Antragsdelikte sind:
    • Sachbeschädigung
    • Beschimpfung
    • Drohung
    • Hausfriedensbruch
  • Strafanzeigeverzicht
    • Achtung: Wird ausdrücklich auf einen Strafantrag verzichtet, so ist dieser Verzicht endgültig!

Weiterführende Informationen

Absolute Antragsdelikte

Relative Antragsdelikte

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