Als relative Antragsdelikte des schweizerischen Strafrechts gelten beispielsweise:
- 137 Unrechtmässige Aneignung
- 138 Veruntreuung
- 139 Diebstahl
- 143 Unbefugte Datenbeschaffung
- 146 Betrug
- 147 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
- 158 Ungetreue Geschäftsbesorgung
- 189 Sexuelle Nötigung
- 190 Vergewaltigung
- 254 Unterdrückung von Urkunden
Quelle: RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 16 ff. (Stand 2004)
Relative Antragsdelikte können bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses auch ohne Strafanzeige verfolgt werden,
Literatur
- Relative Antragsdelikte des schweizerischen Strafrechts
- RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 16 ff.
- Relative Antragsdelikte des Nebenstrafrechts
- RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28
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