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Strafanzeige / Strafantrag

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Unschuldsvermutung

Rechtsgebiet:
Strafanzeige / Strafantrag
Stichworte:
Strafantrag, Strafanzeige
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede Person, welche einer Straftat bezichtigt wird, gilt bis zum richterlichen Strafbarkeitsbeweis als unschuldig (vgl. EMRK 6 Ziffer 2).

Die Unschuldsvermutung kann bei der Prüfung des Strafantrags und der Fristwahrung allenfalls relevant sein.

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Ziffer 26, Seite 543 ff., Rz 1759 ff.
  • RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28 f.; S. 543

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