Tools für die Strukturierungen des Vermögens:
- Klassische Instrumente
Weiterführende Informationen
- Strukturen
- Gesellschaftsstrukturen (Holdings etc.)
- Aktionärbindungsvertrag u.a. für einheitliches Stimmverhalte37
- je nach Ausgestaltung Vertrag oder einfache Gesellschaft
- Stiftung38
- Trust39
Weiterführende Informationen
- Umstrukturierung
- Holding Gesellschaft | holding-gesellschaft.ch
- Aktionärbindungsvertrag
- Stiftungsrecht
- Trust-Recht
- Geschäfte unter Lebenden
- Verkauf an familien-internen Nachfolger
- Erbvorbezug / Schenkung
- Renten
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- Gewinnanteilsrecht
- Lebensversicherung für Nachfolger / Begünstigter: Verkäufer (zB Absicherung Verkäuferdarlehen)
- PK-Begünstigung
Weiterführende Informationen
- Erbvorbezug
- Schenkungen
- Leibrenten | leibrenten.ch
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- Gewinnanteilsrecht | gewinnanteilsrecht.ch
- Erbrecht Vorsorge | erbrecht-vorsorge.ch
- Vertrauenspersonen
- Beistand
- Vollmachtnehmer einer Vollmacht über den Tod hinaus40
- Vollmachtnehmer einer Vorsorgevollmacht
- Vertrauensperson aus Patiententestament
- Beirat41
- Willensvollstrecker
- Trustee
Weiterführende Informationen
- Erwachsenenschutzrecht | erwachsenenschutzrecht
- Nachfolgeplaner | nachfolge-planer.ch
- Testamentvollstreckung
- Testamentvollstrecker | testamentsvollstrecker.ch
- Trust-Recht
37 je nach Ausgestaltung Vertrag oder einfache Gesellschaft
38 Das unentgeltliche Einbringen eines Unternehmens in eine Stiftung löst Erbschafts- oder Schenkungssteuern aus. Ausnahmen bei gemeinnützigen Stiftungen und Personalvorsorgestiftungen bleiben vorbehalten; vgl. Bürgi/Bräutigam/Ganz/Hasler, S. 19.
39 Trusts fehlt in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage; dementsprechend ist die Besteuerung unsicher und unterschiedlich, je nach Art des Trusts sind verschiedene Steuern zu bezahlen.
40 Die Vollmacht kann durch einen Erben widerrufen werden, vgl. ZR 97 (1998) Nr. 19; SJ 1995, 212, auch BGE 58 II 423 (keine Vollmacht zum Verschenken eines Wertpapierdepots)
41 Rekrutierung aus dem Freundes- oder Beraterkreis. Familienmitglieder oder Minderheitsaktionäre erhalten über den Beirat besseren Einblick in die Unternehmung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.