Einleitung
Verfügungsbeschränkungen dienen der Sicherung obligatorischer Rechtsansprüche. Sie führen nicht zu einer Sperrung des Grundbuches. Weitere dingliche Rechte und Vormerkungen können ins Grundbuch eingeschrieben werden. Kann der aus der Verfügungsbeschränkung Berechtigte seinen Anspruch erfolgreich durchsetzen, hat er das Recht auf Löschung später eingetragene dingliche Rechte und Vormerkungen.
Die Verfügungsbeschränkungen bestimmen sich durch folgende Erläuterungen:
- Numerus clausus vormerkbarer Verfügungsbeschränkungen
- Vormerkungs-Voraussetzungen
- Liste vormerkbarer Verfügungsbeschränkungen
- Wirkungen
- Abgrenzung Kanzleisperre (Grundbuchsperre)
- Grundbuchliche Behandlung
- Vormerkung im Grundbuch
- Löschung im Grundbuch
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