Die vorstehenden Ausführungen zeigten, dass für das streitbetroffene VR-Mitglied durchaus Abwehrmöglichkeiten und –mittel bestehen.
Das potentiell einer Verantwortlichkeitsklage ausgesetzte VR-Mitglied sollte sofort handeln. Die Zeit für den Aufbau einer Abwehrstrategie, die Beschaffung oder Vervollständigung der Abwehrdaten und –akten bei der Gesellschaft oder im Konkursverfahren und die Klageantwort erfordern mehr Zeit als meistens zur Verfügung steht. Die komplexe „Verantwortlichkeits“-Materie und die prozessualen Behauptungs- resp. Bestreitungs- und Substantiierungs-Anforderungen verursachen meist umfangreiche Schriftsätze, bei denen dem Beklagte wesentlich weniger Zeit zur Verfügung steht als dem Kläger, der sich bereits vorprozessual vorbereiten kann.
Dem VR-Mitglied, dem eine Verantwortlichkeitsklage droht, ist zu empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen und sich – vor Klageeinleitung – mit der Prozessabwehr bzw. mit dem mutmasslichen Klagethema auseinanderzusetzen.
Weiterführende Informationen
- Klageantwort und Hauptverhandlung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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