Unterscheidung
Einwendungen und Einreden sind untereinander, aber auch im Verhältnis zur Bestreitung schwierig abzugrenzen. Die jeweiligen Blickwinkel helfen einzuordnen, aber mehr aus dogmatischer Sicht. Zur Verdeutlichung der drei materiell-rechtlichen Verteidigungsinstrumente erscheint eine Auslegeordnung gleichwohl als zweckmässig:
Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten
Für eine materiell-rechtliche Abwehr hat das beklagte VR-Mitglied folgende Möglichkeiten: