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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Bestreitungen

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bestreitung zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus:

  • Definition
    • Verteidigung des beklagten VR-Mitglieds, indem es die Anspruchsvoraussetzungen und damit das Klagefundament des Klägers bestreitet
  • Bestreitungsarten
    • (substantiierte) Bestreitung der klägerischen Vorbringen
      • Infragestellung rechtsgenügender klägerischer Tatsachenbehauptung
    • (substantiiertes) Vorbringen eigener Tatsachenbehauptungen
      • Entgegnungsweise Sachverhaltsdarstellung des beklagtischen VR-Mitglieds
      • Enthält die beklagtische Sachverhaltsdarstellung rechtshindernde oder rechtsaufhebende Tatsachenelemente liegen Einwendungen vor (Unterscheidungsrelevanz für Beweislastverteilung)
  • Voraussetzungen
    • Angriff auf den klägerischen Anspruch selbst
  • Anwendungsfälle
    • Bestreitung jedwelcher Anspruchsvoraussetzungen wie
      • Schadensbestreitung
        • Generelle Bestreitung
        • Geltendmachung ungenügender Substantiierung
      • Bestreitung der Pflichtwidrigkeit
        • Generelle Bestreitung
          • Geltendmachung, das Gesamtgremium haben pflichtgemäss gehandelt
          • Anrufung der Business Judgment Rule für die Überprüfung von Unternehmensentscheidungen, namentlich für eine sorgfältige Entscheidvorbereitung und einen angemessenen Entscheid (vgl. Exkurs: Business Judgement Rule)
        • Individuelle Bestreitung des Sorgfaltsverletzungsvorwurfs
          • bei differenziertem Pflichtenumfang der einzelnen VR-Mitglieder
            • infolge einer Aufgaben- und Funktionsteilung
            • infolge Bildung von Ausschüssen
          • bei Nichtzustimmung zum haftungsbegründenden VR-Beschluss
          • bei andauernder Opposition gegen pflichtwidrige Verwaltungsratsbeschlüsse (umstritten)
          • in Abgrenzung zum Sorgfaltsverhalten anderer Mitglieder des Verwaltungsrates
      • Bestreitung des adäquaten Kausalzusammenhangs
        • v.a. bei Einklagung des Gesamtschadens gegenüber mehreren VR-Mitgliedern (vgl. OR 759 Abs. 2), da das einzelne VR-Mitglied nur für den von ihm solidarisch verursachten Teil des Gesamtschadens haftet
        • Bestreitung der Kausalität des durch andere Verursacherkreise (andere VR-Mitglieder + Revisionsstelle) zu verantwortenden Teils des Gesamtschadens
        • Geltendmachung des beklagten VR-Mitglieds, dass „der Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit selbst bei Ergreifen der zur Schadensabwendung möglichen Massnahmen eingetreten wäre» (vgl. Bundesgericht i.S. Konkursmasse Ornapress AG gegen B. vom 05.11.1991, Erw. 5b)
      • Bestreitung des Verschuldens
        • Geltendmachung, dass der objektivierte Sorgfaltsmassstab eingehalten sei
        • Geltendmachung des Exkulpationsgrundes einer angemessenen Einarbeitungszeit in das VR-Amt
        • Achtung: unbehelfliche „subjektive Entschuldigungsgründe“, weil Übernahmeverschulden
          • Mangelnde Ausbildung / Fachkenntnis
          • Fehlende Erfahrung
          • Zeitmangel
          • Psychische Probleme (zB Burnout)
  • Geltendmachung
    • Bestreitung der Sachlegitimation (Aktiv- und Passivlegitimation)
    • Bestreitung der Haftungsvoraussetzungen 

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