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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Einwendungen

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einwendung zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus:

  • Definition
    • Der Einwendende bringt Tatsachen oder besondere Umstände vor, wonach der Anspruch nicht bestehe
  • Einwendungsarten
    • Rechtshindernde Einwendungen
      • Anspruch soll nie entstanden sein
    • Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen
      • Anspruch soll nachträglich erloschen sein
  • Voraussetzung
    • Vorhandensein einer privat-rechtlichen Gegennorm, unter die sich Tatsache oder der besondere Umstand subsumieren lässt
  • Anwendungsfälle
    • Rechtshindernde Einwendungen
      • Fehlende Handlungsfähigkeit
    • Rechtsaufhebende oder rechtsvernichtende Einwendungen
      • Erfüllung (Tilgung) der Forderung
      • Forderungserlass (Verzicht)
  • Geltendmachung
    • Vorbringen von Tatsachen, welche das Privatrecht als Einwendungstatsache anerkennt
      • Tatsachen wirken sich ohne Weiteres insofern auf den Anspruch aus, als dieser nicht entstanden oder dahingefallen ist
      • Berufung eine bestehende Rechtslage (im Gegensatz zur Einrede, wo ein Recht geltend gemacht wird)
    • Anwendung des Grundsatzes „iura novit curia“
      • Gericht muss die eingewendete, bestehende Rechtslage von Amtes wegen berücksichtigen, sofern und soweit die der Einwendung zugrundeliegende Tatsache vom Kläger und / oder Beklagten rechtsgenügend im Prozess eingebracht wurde

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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