Die prozessrechtlichen Abwehrmöglichkeiten bestimmen sich durch folgende Charakteristika:
- Definition
- Die prozessuale Abwehr richtet sich gegen die Prozessvoraussetzungen
- Abwehrarten
- Beanstandung Aktivlegitimation
- Beanstandung Passivlegitimation
- Einbringung der materiell-rechtlichen Einwendungen und Einreden auch auf prozessualer Ebene
- zB Einrede der Litispendenz (Rechtshängigkeit eines Prozesses in gleicher Sache)
- zB Einrede der res judicata (bereits abgeurteilte Sache)
- Voraussetzungen
- Bestreitung von Klagezulässigkeit
- Bestreitung der Prozessvoraussetzungen
- Anwendungsfälle
- Unzuständigkeitseinrede
- Geltendmachung der Nichtgebundenheit des Gläubigers an
- Statutarische Gerichtsstandsklauseln
- Statutarische Schiedsklauseln
- Einrede vs. Aktionär, er habe dem fraglichen Willensbildungs-Entscheid zugestimmt
- Geltendmachung
- Nichteintretens-Begehren (Antrag in der Klageantwortschrift für das beklagte VR-Mitglied)
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