Die Funktion der Abwehr hat zwangsläufig verschiedene Blickwinkel:
Materiell-rechtliche Abwehr
Abwehr-Fokus
- Grundlage im materiellen Recht
- Abwehr gegen einen bestimmten Anspruchsberechtigten
- Abwehr gegen einen bestimmten Anspruch
- Anwendungsbeispiele
- Décharge (Entlastung)
- GV-Beschluss
- Anspruchsverzicht bzw. Freistellung von der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit (Beispiel UBS AG / VRP Marcel Ospel)
- Einwilligung des Geschädigten
- Verrechnung
- Herabsetzungsgründe
- Selbst- und Drittverschulden
- leichtes Verschulden
- “mitwirkender” Zufall
Prüfung der Abwehrmöglichkeiten
- Beurteilung des Verhältnisses zwischen eingeklagtem VR-Mitglied und Kläger bzw. Anspruchsberechtigten
- Identität von Kläger und Anspruchsberechtigten
- Es ergeben sich keine Besonderheiten
- Auseinanderfallen von Kläger und Anspruchsberechtigten (= Prozessstandschaft)
- Relevanz einzig des Verhältnisses zum Anspruchsberechtigten, weshalb sich der Beklagte immer auf die Abwehrmöglichkeiten gegenüber dem Anspruchsberechtigten bzw. dem konkreten Anspruch berufen kann
- Ausschluss von Abwehrmöglichkeiten des Beklagten gegenüber der Person des Prozessstandschafters (Kläger) bzw. gegenüber Drittansprüchen
- Identität von Kläger und Anspruchsberechtigten
Folgen einer erfolgreichen materiell-rechtlichen Abwehr
- Klageabweisung (ganz oder teilweise) mittels Sachentscheid
Prozessuale Abwehr (auch: prozessrechtliche Abwehr)
Abwehr-Fokus
- Grundlage im Prozessrecht
- Beanstandung der Zulässigkeit der Klage
- Bestreitung der Prozessvoraussetzungen
- Anwendungsbeispiele
- Unzuständigkeitseinrede
- Einrede der Litispendenz (Einrede der Rechtshängigkeit eines Prozesses in der gleichen Sache)
- Einrede der res judicata (Einrede der bereits abgeurteilten Sache)
Prüfung der Abwehrmöglichkeiten
- Beschränkung der Verteidigungsmittel gegen den Anspruchsberechtigten bzw. gegen den geltenden gemachten Anspruch, da der Beklagte gegen die Person des Prozessstandschafters bzw. gegenüber Drittansprüchen keine Abwehrmöglichkeiten hat
Folgen einer erfolgreichen prozessualen Abwehr
- Nichteintretensentscheid (Prozessentscheid)
Weiterführende Informationen
- Décharge (Entlastung)
- Verrechnung
- Haftungsausschlüsse
- Sachentscheid / Prozessentscheid
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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