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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Abwehr-Funktion

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Funktion der Abwehr hat zwangsläufig verschiedene Blickwinkel: 

Materiell-rechtliche Abwehr

Abwehr-Fokus

  • Grundlage im materiellen Recht
    • Abwehr gegen einen bestimmten Anspruchsberechtigten
    • Abwehr gegen einen bestimmten Anspruch
  • Anwendungsbeispiele
    • Décharge (Entlastung)
    • GV-Beschluss
    • Anspruchsverzicht bzw. Freistellung von der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit (Beispiel UBS AG / VRP Marcel Ospel)
    • Einwilligung des Geschädigten
    • Verrechnung
    • Herabsetzungsgründe
      • Selbst- und Drittverschulden
      • leichtes Verschulden
      • “mitwirkender” Zufall

Prüfung der Abwehrmöglichkeiten

  • Beurteilung des Verhältnisses zwischen eingeklagtem VR-Mitglied und Kläger bzw. Anspruchsberechtigten
    • Identität von Kläger und Anspruchsberechtigten
      • Es ergeben sich keine Besonderheiten
    • Auseinanderfallen von Kläger und Anspruchsberechtigten (= Prozessstandschaft)
      • Relevanz einzig des Verhältnisses zum Anspruchsberechtigten, weshalb sich der Beklagte immer auf die Abwehrmöglichkeiten gegenüber dem Anspruchsberechtigten bzw. dem konkreten Anspruch berufen kann
      • Ausschluss von Abwehrmöglichkeiten des Beklagten gegenüber der Person des Prozessstandschafters (Kläger) bzw. gegenüber Drittansprüchen

Folgen einer erfolgreichen materiell-rechtlichen Abwehr

  • Klageabweisung (ganz oder teilweise) mittels Sachentscheid

Prozessuale Abwehr (auch: prozessrechtliche Abwehr)

Abwehr-Fokus

  • Grundlage im Prozessrecht
    • Beanstandung der Zulässigkeit der Klage
    • Bestreitung der Prozessvoraussetzungen
  • Anwendungsbeispiele
    • Unzuständigkeitseinrede
    • Einrede der Litispendenz (Einrede der Rechtshängigkeit eines Prozesses in der gleichen Sache)
    • Einrede der res judicata (Einrede der bereits abgeurteilten Sache)

Prüfung der Abwehrmöglichkeiten

  • Beschränkung der Verteidigungsmittel gegen den Anspruchsberechtigten bzw. gegen den geltenden gemachten Anspruch, da der Beklagte gegen die Person des Prozessstandschafters bzw. gegenüber Drittansprüchen keine Abwehrmöglichkeiten hat

Folgen einer erfolgreichen prozessualen Abwehr

  • Nichteintretensentscheid (Prozessentscheid)

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