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Werkvertrag

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Haftung für Stoff

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Unternehmer treffen im Zusammenhang mit den vom Besteller gelieferten (Bau-)Stoff folgende Pflichten (OR 365 Abs. 2):

  • Pflicht zur sorgfältigen Stoffverwendung
  • Rechenschaftslegung über Verwendung
  • Rückgabepflicht für einen allfälligen Rest

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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