Einleitung
Der Vertretung der Vertragsparteien widmet die SIA-Norm 118 auch einen Abschnitt, nämlich die Art. 33 – 36. Es geht im wesentlichen um die Vertretung des Bauherrn durch den Bauleiter, die Vertretung des Unternehmers durch den Baustellenleiter und das Rapportwesen:
- Bauleitung – Einsetzung + Vollmacht (Art. 33 SIA-Norm 118)
- Bauleitung – Aufgaben (Art. 34 SIA-Norm 118) (in Arbeit)
- Bauleitung – Vertreter (Art. 35 SIA-Norm 118) (in Arbeit)
- Unternehmervertreter + Rapporte (Art. 36 SIA-Norm 118) (in Arbeit)
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