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Werkvertrag

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Genehmigung

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Werkgenehmigung

Grundlage

Abnahme- und Prüfpflicht

  • Definition
    • Genehmigung         =   Willenserklärung des Bestellers, dass das abgelieferte Werk akzeptiert werde

Form der Genehmigung

  • Kein Formzwang
  • Anwendungsfälle
    • ausdrücklich
    • stillschweigend oder konkludent

Unwiderruflichkeit

  • Die Genehmigungserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich

Keine Bedingungsfeindlichkeit

  • Die Genehmigungserklärung kann eine Bedingung gebunden werden
    • Denkbare Bedingungsfälle
      • Mitteilung an den Unternehmer, dass das Werk unter der Bedingung der Nachbesserung des kleinen Mangels X als genehmigt gelte
      • Werk wird genehmigt, wenn Gewährleistungsgarantie erbracht ist (uneigentliche Bedingung, da nicht Sachmangel betreffend)
      • etc.

Gesetzestexte

Literatur

  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 2070

Weiterführende Informationen

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