Beim Werkvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen bzw. Risiken des „Kleingedruckten“:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vgl. hiezu AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
- „Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“, welche die SIA-Norm 118 enthält
- Diese ABB sind ihrer Rechtsnatur nach Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Deren Abschluss- und Inhaltsbestimmungen haben keine Allgemeinverbindlichkeit im Sinne eines Gesetzes oder einer Verordnung
- Wirkung nur unter den Parteien (inter partes)
- sofern und soweit sie rechtsgeschäftlich übernommen wurden
Judikatur
- BGE 109 II 451 ff. (Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen, Ungewöhnlichkeitsregel, Vertretungsbefugnis des bauleitenden Architekten nach SIA-Norm 118, Ausgabe 1977)
Weiterführende Informationen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.