Beachtung von Amtes wegen
Die Nichtigkeit ist von Amtes wegen, d.h. von allen Behörden, wozu auch die Konkursverwaltung zählt, und von den Gerichten zu berücksichtigen.
Nichtigkeitsgründe
Nebst der allgemeinen Nichtigkeitsgründe (vgl. OR 20) kommen folgende globalzessions-typischen Bestandeskiller in Frage:
- Abtretung auch noch nicht entstandener Forderungen
- Nicht oder nicht genügend bestimmte oder bestimmbare Zessionsforderungen
- Abtretung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen, auch solcher nicht aus Kundenguthaben (in persönlichkeitsverletzender Weise)
- In einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (OR 21) stehende, ev. in existenzieller Hinsicht (Persönlichkeitsverletzung) beschränkende Globalzession
Optionen
Dabei bestehen folgende Optionen:
- Konkursinventar
- Aufnahme der zedierten Debitorenforderungen
- Geltendmachung der Nichtigkeit
- Nichtigkeitseinrede vs. Sicherungszessionar (Bank), vgl. aber „Handlungsobliegenheit“
- Inkasso der Debitorenforderungen
- Konkursmasse teilt den Schuldnern (Debitoren des Gemeinschuldners) mit, dass sie mit befreiender Wirkung nur noch auf das Bankkonto der Konkursverwaltung zahlen könnten
- Handlungsobliegenheit
- Will die Konkursverwaltung die Nichtigkeit geltend machen, muss sie tätig werden, ansonsten die Bank ihr Forderungsinkasso weiterführt, die eingehenden Zahlungen behält und an ihre Kreditforderung anrechnet
- Bezahlte Debitoren
- Konkursverwaltung muss eine ordentliche Klage gegen die Bank auf Herausgabe der bei ihr eingegangenen Zahlungen aus der Forderungsabtretung führen
- Vgl. Herausgabeklage
- Noch nicht bezahlte Debitorenforderungen
- Hinsichtlich der von den Drittschuldnern (Debitoren) noch nicht beglichenen Zessionsforderungen hat auf Klage der Konkursverwaltung hin die Berechtigung durch einen sog. Prätendentenstreit geklärt zu werden
- Notifikation der Konkursverwaltung kann in verschiedener Hinsicht hilfreich sein
- Vgl. Prätendentenstreit
- Vgl. auch BGE 7B.146/2002 vom 05.09.2002
Weiterführende Informationen
- Tipp
- Der Grundsatzentscheid, eine Globalzession als nichtig zu betrachten und die Debitoren im Namen und auf Rechnung der Konkursmasse einzuziehen erfordert eine genaue Prüfung von Sach- und Rechtslage, Stehvermögen der Konkursverwaltung und ein richtiges Vorgehen
- Es kann sich empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen!
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