Weisungen gemäss ZGB 273 Abs. 2 bezwecken, die persönlichen Kontakte – im Interesse des Kindeswohls und der Rücksichtnahme auf die konkreten Umstände – auszugestalten […]
Elterliche Sorge: Erteilung einer Weisung im Hinblick auf ein später zu regelndes Kontaktrecht