Kiesgrube in der Landwirtschaftszone: BGBB-Nichtunterstellung nur während des Kiesabbau-Betriebs

B und C sind Eigentümer eines im Kanton Genf gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücks, welches in einem Kiesabbauplan enthalten ist. Gemäss Kiesabbauplan soll das Grundstück ab dem Jahr 2054 als Kiesgrube ausgebeutet werden.
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Verjährung: Vorteile der Verjährungsunterbrechung durch schriftliche Schuldanerkennung

Verjährung

Die Verjährungsfristen können durch Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners unterbrochen werden, mit dem Prinzip, dass eine neue Verjährungsfrist von gleicher Länge zu laufen beginnt (vgl. OR 135). […]

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