Die zweijährige Trennungsfrist gemäss ZGB 114 berechnet sich nach OR 77 Abs. 1 Ziffer 3. Bei divergierenden Interessen der Parteien am Gerichtsstand ist eine bewusst verfrüht eingereichte Scheidungsklage als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren. […]
Voraussetzungen für den Scheidungsanspruch nach ZGB 114