Ein Schiedsrichter erscheint nur dann als befangen, wenn er oder ein Anwaltskollege derselben Kanzlei mit einer Schiedspartei durch ein laufendes Mandat verbunden ist und daher eine dauerhafte Mandatsbeziehung besteht. Die ehrenamtliche Tätigkeit als Honorarkonsul ist indessen nicht mit einem anwaltlichen Mandatsverhältnis vergleichbar. Nicht jede irgendwie geartete Beziehung wirtschaftlicher, beruflicher oder persönlicher Art kann für sich allein […]
Interessenkonflikt: Befangenheit eines Schiedsrichters bei ehrenamtlicher Tätigkeit des Kanzleipartners?
